Auto verkauft und du hast es nicht vorher abgemeldet?
Erfahre in diesem Artikel, was du nun tun musst und auch tun solltest.
Der Verkauf eines Autos kann eine aufregende, aber auch anspruchsvolle Aufgabe sein. Schnell ist das Auto übergeben, denn der Käufer verspricht: "Ich melde es direkt morgen ab". Denn klar: dieser spart sich dadurch natürlich die Tageskennzeichen und kann das Auto auch direkt mitnehmen. Dennoch gibt es erhebliche Risiken für dich, den Verkäufer.
1. Die Haftung:
Da das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, bist du weiterhin der eingetragene Fahrzeughalter. Und somit auch direkt in der Haftung für was mit dem Fahrzeug passiert. Fährt der neue Käufer nun mit 120 km/h innerorts durch einen Blitzer, bekommst du die freundliche Post. Hat der Käufer einen Unfall und flieht, wird die Polizei bei dir klingeln. Und dann musst du erstmal beweisen, dass das Auto verkauft ist. Wenn du dir dieses vor Augen hältst, ist die angemeldete Übergabe das Risiko nicht mehr wert, oder?
2. Die Kosten:
Solange das Fahrzeug auf dich angemeldet ist, zahlst du auch weiterhin dafür. Das beinhaltet beides deine Versicherung, aber auch die Kfz Steuer. Häufig hören wir von Fällen, in denen der Käufer das Auto verspricht abzumelden, dieses aber über Wochen oder sogar Monate nicht tut. Hierdurch entstehen bei dir 100te Euros an Kosten, da du weiterhin für das Fahrzeug zahlst. Während der Käufer kostenlos und risikofrei damit fährt.
3. Was tun?
Es ist schon passiert, und du hast das Auto angemeldet übergeben? Jetzt ist es kritisch, Daten zu sammeln und eine Veräußerungsanzeige zu stellen. Du solltest sofort jegliche Kommunikation mit dem Käufer dokumentieren und speichern. Hierbei hilft ein Kaufvertrag, um die Übergabe (am besten mit einer genauen Uhrzeit) zu dokumentieren und belegen. Als Nächstes informierst du deine Versicherung über den Verkauf. Hierzu brauchst du deine Versicherungsnummer und, wenn vorliegen, den Kaufvertrag, den du an diese übermittelst. Hierdurch vermeidest du hohe Kosten durch eine weiterlaufende Versicherung. Zum Schluss solltest du umgehend die für das Fahrzeug zuständige Zulassungsbehörde informieren. Dieses kannst du über eine erste Anfrage (vor Ort oder per Telefon machen), oder eine Veräußerungsanzeige einsenden. Diese solltest du in jedem Fall bei einem Verkauf ausfüllen. Hier findest du unsere Veräußerungsanzeige Mustervorlage.
4. Fazit:
Die Übergabe eines abgemeldeten Autos ist nie zu empfehlen. Weder an einen privaten Käufer, noch an einen Händler. Achte stets darauf, dass du das Fahrzeug selber abmeldest, und neben einem Kaufvertrag auch eine Veräußerungsanzeige ausfüllst.
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